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Bereich: VerhältnisGKV-förderbar§ 20b SGB V

Unternehmenskultur

Kultur ist der unsichtbare BGM-Faktor. Alle Maßnahmen scheitern, wenn die Grundhaltung im Unternehmen Gesundheit als Privatangelegenheit behandelt.

Position
Feld 7 von 10
Bereich
Verhältnis
Förderung
GKV § 20b SGB V
Maßnahmen
2 in der Bibliothek

Worum geht es in diesem Handlungsfeld?

Psychologische Sicherheit, Fehlerkultur, Wertschätzung — das sind keine HR-Buzzwords, sondern messbare Gesundheitsschutzfaktoren. Laut Roland Berger (2020) haben Unternehmen mit mitarbeiterfreundlicher Kultur rund 20 % weniger Fehltage.

Warum lohnt sich dieses Handlungsfeld?

Fehlerkultur schützt: In Googles Project Aristotle war psychologische Sicherheit der wichtigste Faktor für erfolgreiche Teams. Wo Fehler angesprochen werden dürfen, sinkt der Druck – und Probleme werden früh sichtbar.

Steuerfrei bis 600 € je Beschäftigtem und Jahr — ein Freibetrag

Maßnahmen im Handlungsfeld Unternehmenskultur können nach § 3 Nr. 34 EStG bis 600 € je Beschäftigtem und Jahr steuerfrei sein — zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn, als zertifizierter Kurs oder als Maßnahme im betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess. Unabhängig davon fördern Krankenkassen nach § 20b SGB V Projekte im Betrieb, ohne Anspruch. Bestätigen kann die Steuerfreiheit nur Ihr Steuerberater.

Kassenförderung und Steuer: so gehen Sie vor ↗

Wo stehen Sie bei Unternehmenskultur?

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