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Bereich: Verhalten§ 20 SGB V

Suchtprävention

Suchterkrankungen am Arbeitsplatz bleiben oft jahrelang unerkannt — mit erheblichen Folgen für Produktivität, Team und Haftung der Führungskraft.

Position
Feld 4 von 10
Bereich
Verhalten
Förderung
Strukturell
Maßnahmen
im Aufbau

Worum geht es in diesem Handlungsfeld?

Alkohol, Medikamentenmissbrauch, Spielsucht — Suchterkrankungen beginnen schleichend. Betriebe ohne klare Betriebsvereinbarung und Interventionskompetenz stehen bei Vorfällen schutzlos da.

Warum lohnt sich dieses Handlungsfeld?

Führungskräfte haben eine Fürsorge- und Interventionspflicht. Eine fehlende Betriebsvereinbarung Sucht kann bei Vorfällen als Organisations- oder Aufsichtspflichtverletzung gewertet werden.

Maßnahmen für Suchtprävention

Für dieses Handlungsfeld bauen wir die Maßnahmen-Sammlung gerade aus. Stöbern Sie so lange in allen Maßnahmen oder machen Sie den Selbstcheck.

Wo stehen Sie bei Suchtprävention?

Der Selbstcheck (rund 7 Minuten) ordnet Sie über alle 10 Handlungsfelder ein.