TK-Gesundheitsreport 2025

TK-Gesundheitsreport 2025

Was sagt der TK Gesundheitsreport 2025 — und was bedeutet das für Arbeitgeber?

Der TK-Gesundheitsreport 2025 zeigt für die TK-versicherten Erwerbspersonen im Jahr 2024: Krankenstand 5,23 %, 19,1 Fehltage je Erwerbsperson. Fehltage durch psychische Störungen sind altersbereinigt um 159 % gestiegen (2006–2024). Für Arbeitgeber heißt das: GBPsych (§ 5 ArbSchG) und BEM (§ 167 SGB IX) sind Pflicht; dazu kommt die freiwillige BGF, für die der Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG gelten kann.

TK-AU-Bericht 2024: Top-Befunde und BGM-Konsequenzen

Report-BefundWas das für Betriebe bedeutetBGM-Maßnahme
Krankenstand 2024: 5,23 % (Vorjahr: 5,31 %)Leichter Rückgang, aber strukturell hohes NiveauSystematisches BGM für nachhaltige Reduktion
Ø 19,1 Fehltage je Erwerbsperson 2024Fehlzeitenkosten: Näherung ~5.730 € je Beschäftigten und Jahr (19,1 Tage × rund 300 € je Fehltag, Personalwirtschaft 2024; die TK zählt Kalendertage inkl. Wochenenden, der Wert liegt daher eher zu hoch)BGF-Projekte nach § 20b SGB V (die Kasse kann fördern, kein Anspruch), Präventionskurse nach § 20 SGB V
Psychische Störungen: +4,2 % gegenüber 2023Zweithäufigster Grund für Fehltage — nach AtemwegserkrankungenGBPsych (§ 5 ArbSchG) + Stressmanagement-Kurs (§ 20 SGB V)
Langzeittrend: psych. Störungen +159 % (2006→2024, altersbereinigt)Struktureller Anstieg — kein vorübergehender TrendDauerhaftes BGM-System, nicht Einzel-Aktionen
Klimawandel: 60 % der Beschäftigten spüren Auswirkungen im BetriebNeue Belastungsquellen — Hitzeschutz, psychische ResilenzGBPsych-Update für Klimarisiken (2025er Themenreport)

Was zeigt der TK-Gesundheitsreport 2025 jenseits der Headline?

Der TK-Gesundheitsreport erscheint jährlich und basiert auf den Daten von rund 6 Millionen TK-versicherten Erwerbspersonen. Das macht ihn zu einer der großen kassenspezifischen Datenbasen in Deutschland. Er zeigt nicht nur, wie krank Beschäftigte sind, sondern auch, warum.

Der Krankenstand sank 2024 von 5,31 % auf 5,23 % — das ist ein marginaler Rückgang nach dem Rekordjahr 2023. Strukturell bleibt das Niveau hoch. 19,1 Fehltage je Erwerbsperson bedeuten: Im Durchschnitt fehlt jede TK-versicherte Erwerbsperson knapp drei Wochen pro Jahr (die TK zählt Kalendertage).

Was den Thementeil 2025 („Macht das Wetter krank?“) besonders macht: Er analysiert den Zusammenhang zwischen Klimawandel und Gesundheit am Arbeitsplatz. In der Befragung für den Report sagen 60 % der Beschäftigten, dass sich der Klimawandel auf ihren Arbeitsplatz und ihre Gesundheit auswirkt. 93,2 % halten einen gesunden Arbeitsplatz für ein wichtiges Attraktivitätsmerkmal — das macht BGM auch zum Employer-Branding-Thema.

Was müssen Arbeitgeber konkret aus dem TK-Report ableiten?

Aus den TK-Daten folgen drei Handlungsfelder — zwei davon sind gesetzliche Pflicht:

Erstens: GBPsych (§ 5 ArbSchG). Der langfristige Anstieg psychischer Erkrankungen (+159 % altersbereinigt) ist ein Strukturbefund — keine Meinung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, psychische Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und Maßnahmen abzuleiten. Fehlt die GBPsych, ordnet die Aufsicht sie in der Regel zunächst an; ein Bußgeld bis 30.000 € (§ 25 ArbSchG) droht, wenn eine Anordnung der Aufsicht nicht umgesetzt wird.

Zweitens: BEM (§ 167 SGB IX). Der Durchschnitt von 19,1 Fehltagen liegt zwar unter der Sechs-Wochen-Schwelle des BEM (innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig). Ein Durchschnitt verdeckt aber die Langzeitfälle: Jede einzelne Person über der Schwelle löst die BEM-Pflicht aus — in jedem Betrieb, unabhängig von der Größe. Wer kein BEM anbietet, trägt bei einer krankheitsbedingten Kündigung eine erweiterte Darlegungs- und Beweislast (BAG, 20.11.2014 – 2 AZR 755/13).

Drittens (freiwillig): BGF mit Steuerfreibetrag (§ 3 Nr. 34 EStG). Bis 600 € je Beschäftigten und Jahr können Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers steuerfrei sein — ein Freibetrag, kein Zuschuss, und nur zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn. Begünstigt sind ZPP-zertifizierte Präventionskurse nach § 20 SGB V (etwa Stressbewältigung, Bewegung, Ernährung) und Maßnahmen im betrieblichen Gesundheitsförderungsprozess; für Letztere ist keine Zertifizierung vorgesehen. Bestätigen kann die Steuerfreiheit nur Ihr Steuerberater.

  • GBPsych durchführen und alle 3–5 Jahre wiederholen (bei wesentlichen Änderungen sofort)
  • BEM-Fristen täglich überwachen — mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit in einem Jahr = Einladungspflicht
  • Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG kennen: bis 600 € je Beschäftigten und Jahr — eine Obergrenze, kein Zielwert
  • BGM-Bericht mit TK-Daten anreichern — macht Handlungsdruck gegenüber der Geschäftsführung sichtbar
  • Klimarisiken in GBPsych aufnehmen (Hitze, extreme Wetterereignisse, psychische Belastung)

TK-Gesundheitsreport und BGM-Compliance: Was ist Pflicht, was ist freiwillig?

Der TK-Report selbst verpflichtet zu nichts — er ist ein Informationsdokument. Was verpflichtet, sind die Gesetze, die durch seine Daten illustriert werden. Die Abgrenzung ist wichtig:

Pflicht: GBPsych (§ 5 ArbSchG; Bußgeld nach § 25 ArbSchG), BEM (§ 167 SGB IX) und — bei mehr als 20 Beschäftigten — der Arbeitsschutzausschuss (§ 11 ASiG). Diese Pflichten bestehen unabhängig vom Krankenstand.

Freiwillig — aber betriebswirtschaftlich zwingend: BGF-Projekte, die Krankenkassen nach § 20b SGB V fördern können (als Projektsumme, ohne Anspruch), Präventionskurse nach § 20 SGB V (die Kasse bezuschusst sie ihren Versicherten) und der Freibetrag nach § 3 Nr. 34 EStG für Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers. „Freiwillig“ bedeutet hier nicht „unwichtig“, sondern „kein Bußgeld bei Nichtdurchführung“. Der ROI von BGF liegt bei 1:2,7 (laut iga.Report, im Mittel, bei strukturierter Umsetzung).

Praxis-Empfehlung: TK-Report im BGM-Jahresbericht zitieren. Er ist ein anerkanntes Sekundärdatenwerk und eignet sich als Grundlage für die Investitionsentscheidung von Geschäftsführung, Betriebsrat und Kasse.

Passende Maßnahmen & Themen

Das Wichtigste in Kürze

  • Krankenstand 2024 der TK-Versicherten: 5,23 % — nach dem Rekordjahr 2023 (5,31 %) leichter Rückgang, strukturell hohes Niveau
  • 19,1 Fehltage je Erwerbsperson 2024 — bei rund 300 € je Fehltag (Personalwirtschaft 2024) ergibt das als Näherung rund 5.730 € Fehlzeitenkosten je Beschäftigten und Jahr. Die TK zählt Kalendertage einschließlich Wochenenden, der Wert liegt daher eher zu hoch.
  • Fehltage durch psychische Störungen +159 % altersbereinigt seit 2006 — GBPsych und BEM sind Pflicht, die Zahlen zeigen, warum
  • 60 % der befragten Beschäftigten spüren den Klimawandel am Arbeitsplatz — Klimarisiken in die GBPsych aufnehmen
  • Den TK-Report als externe Datenquelle im BGM-Bericht an die Geschäftsführung nutzen — stärkt Investitionsentscheidungen

Häufige Fragen

Wie oft erscheint der TK-Gesundheitsreport?+

Jährlich, meist im Frühjahr. Der Report analysiert immer das Vorjahr: Der TK-AU-Bericht 2025 basiert auf den AU-Daten aus 2024. Zusätzlich erscheinen thematische Sonderberichte — 2025 z. B. zum Thema Klimawandel und Gesundheit. Erscheinungsort: Techniker Krankenkasse, kostenfrei als PDF verfügbar.

Gilt der TK-Report nur für Unternehmen mit TK-versicherten Mitarbeitenden?+

Nein. Der TK-Gesundheitsreport ist branchenübergreifend, bildet aber nur TK-Versicherte ab. Die großen Krankenkassenberichte (TK, DAK, AOK, BARMER) zeigen ähnliche Trends, die Niveaus unterscheiden sich. Die Trends lassen sich deshalb auch für Betriebe mit anderem Kassenmix nutzen. Den Bundesschnitt liefert die amtliche Statistik KM1 des Bundesministeriums für Gesundheit (Jahresmittel 2025: 5,66 %).

Was ist der Unterschied zwischen TK-Gesundheitsreport und DAK Psychreport?+

Der TK-Gesundheitsreport ist ein Vollreport über alle AU-Ursachen — psychisch, physisch, Atemwege, Verletzungen. Der DAK Psychreport fokussiert ausschließlich auf psychische Erkrankungen. Für BGM-Argumentation sind beide nützlich: TK für den Gesamtüberblick, DAK für die psychische-Gesundheits-Agenda.

Kann ich den TK-Gesundheitsreport für meinen BGM-Bericht an die Geschäftsführung nutzen?+

Ja — und das empfiehlt sich. Der TK-Report ist eine anerkannte, wissenschaftlich fundierte Sekundärquelle. Berichte an die Geschäftsführung werden überzeugender, wenn man externe Daten (Bundesschnitt aus KM1, TK-Befunde, ROI laut iga.Report) mit den internen Kennzahlen (eigener Krankenstand, BEM-Quoten, GBPsych-Status) kombiniert. Das schafft Handlungsdruck ohne interne Schuldzuweisungen.

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Quellen

Stand: 2026-06-27. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

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