
GKV-Gesundheitsbericht richtig nutzen
Wie bekomme ich den GKV-Gesundheitsbericht — und was mache ich damit?
Krankenkassen erstellen für Betriebe auf Anfrage einen anonymisierten Gesundheitsbericht — als Leistung der betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V), ohne Rechtsanspruch des Unternehmens. Voraussetzung ist eine Mindestzahl Versicherter im Betrieb, die jede Kasse aus Datenschutzgründen selbst festlegt (z. B. 50). Der Bericht zeigt Krankenstand, Diagnosegruppen und Altersstruktur — und ist eine zentrale Datenquelle für Ihren BGM-Jahresplan.
Aufbau eines typischen GKV-Gesundheitsberichts
| Abschnitt | Inhalt | Nutzung im BGM | DSGVO-Hinweis |
|---|---|---|---|
| Krankenstandsquote | AU-Tage pro 100 Versicherte, Vorjahresvergleich, Branchenvergleich | Benchmark-Grundlage für die GF-Präsentation: „Wo stehen wir?“ | Aggregiert — keine Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich |
| Diagnosegruppen (ICD-10) | Top-Diagnosen nach AU-Tagen und Häufigkeit (z. B. M = Muskel-Skelett, F = Psyche) | Handlungsfelder für Maßnahmen ableiten: hohe M-Quote → Ergonomie-Programm | Anonymisierungsregeln der Kasse beachten — kleine Fallzahlen weist der Bericht nicht aus |
| Altersstrukturanalyse | Verteilung der AU-Tage nach Altersgruppen | Identifikation gefährdeter Kohorten für gezielte Prävention | Kein Personenbezug — reine Altersgruppendaten |
| Kurzzeit- vs. Langzeit-AU | AU nach Dauer (<3 Tage, 3–6 Tage, >6 Wochen) | Langzeit-AU signalisiert BEM-Bedarf; bei vielen Kurzzeit-AU Ursachen im Arbeitsumfeld prüfen | Vollständig anonymisiert |
| Betriebsvergleich (Benchmark) | Ihr Krankenstand vs. Branche, Region, GKV-Durchschnitt | Priorisierungshilfe: Wo liegt echter Handlungsbedarf? | Externe Referenzwerte — kein Unternehmensbezug |
Was ist der GKV-Gesundheitsbericht — und wer bekommt ihn?
Der GKV-Gesundheitsbericht ist eine anonymisierte Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten Ihrer Mitarbeitenden, die die gesetzliche Krankenkasse auf Anfrage erstellt. Gesetzliche Grundlage ist § 20b SGB V: Krankenkassen erheben im Rahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung die gesundheitliche Situation im Betrieb — der Bericht ist ein Kerninstrument davon. Einen Rechtsanspruch des Unternehmens begründet das nicht.
Eine gesetzliche Mindestzahl gibt es nicht. Jede Kasse legt aus Datenschutzgründen selbst fest, wie viele ihrer Versicherten im Betrieb arbeiten müssen — bei der Mobil Krankenkasse und der IKK Südwest sind es 50. Gezählt wird nicht die Gesamtbelegschaft, sondern nur die Mitarbeitenden, die bei dieser Kasse versichert sind. In einem 120-Personen-Betrieb mit drei verschiedenen Hauptkassen kann es also sein, dass nur eine Kasse ihre Mindestzahl erreicht und einen Bericht liefert — die anderen nicht.
Haben Sie mehrere Kassen im Betrieb? Dann beantragen Sie den Bericht bei jeder Kasse separat. Die meisten großen Krankenkassen (AOK, Barmer, TK, DAK, BKK-Verbund) liefern den Bericht routinemäßig. Kleinere Kassen tun es auf explizite Anfrage. Sie brauchen dafür keinen BGM-Vertrag und keine laufende Kooperation mit der Kasse — der Bericht ist unabhängig davon.
Wie beantragen Sie den Bericht?
Der Ansprechpartner ist immer der Unternehmenskundenberater oder der BGF-Ansprechpartner der jeweiligen Kasse, nicht die Servicestellen für Privatpersonen. Die meisten großen Krankenkassen haben ein eigenes „Betriebe“-Portal oder eine Unternehmenshotline.
Was Sie angeben: Firmenname, Betriebsnummer (vergibt die Bundesagentur für Arbeit), Zeitraum (in der Regel das abgelaufene Kalenderjahr) und den Namen der BGM-verantwortlichen Person. Manche Kassen liefern auf Wunsch auch Quartalsdaten.
Die Bearbeitung dauert je nach Kasse einige Wochen, und Jahresdaten liegen erst vor, wenn die AU-Daten des Vorjahres vollständig sind. Beantragen Sie den Bericht daher früh im Jahr für das Vorjahr und fragen Sie Ihre Kasse nach dem Liefertermin — so haben Sie die Daten rechtzeitig für die Maßnahmenplanung.
- AOK: Unternehmensportal „AOK-Business“ oder direkte E-Mail an den Firmenkundenberater
- Barmer: „Betriebliches Gesundheitsmanagement“-Portal, Kontakt über Firmenkundenservice
- Techniker Krankenkasse: TK-Gesundheitsmanagement-Team, Online-Formular für Betriebe
- DAK-Gesundheit: Betriebskundenbereich mit BGM-Serviceangebot
- BKK-Verbund: direkt über die jeweilige Betriebskrankenkasse
Wie lesen Sie die Krankenstandsdaten richtig?
Immer im Vergleich: Ein häufiger Fehler beim Lesen des Berichts ist, den eigenen Krankenstand isoliert zu betrachten. Eine Quote von 5,2 % klingt hoch — aber wenn der Branchendurchschnitt bei 6,1 % liegt, ist Ihr Betrieb tatsächlich unterdurchschnittlich belastet. Der Vergleich ist entscheidend.
Die wichtigsten drei Vergleichsdimensionen sind: (1) Zeitverlauf — hat Ihr Krankenstand in den letzten drei Jahren zugenommen? (2) Branche — wie verhält sich Ihr Wert zum Branchendurchschnitt der Kasse? (3) Region — gibt es regionale Sonderfaktoren (z. B. Grippewellen, lokale Besonderheiten)?
AU-Tage und AU-Fälle sagen unterschiedliche Dinge: Viele kurze Fälle (1–3 Tage) können auf Belastungen im Arbeitsumfeld, auf Führungsthemen oder auf Infektwellen hinweisen. Wenige lange Fälle (>6 Wochen) signalisieren ernsthafte Erkrankungen — und BEM-Bedarf gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX. Beides braucht andere Maßnahmen.
Was verraten die Diagnosegruppen über passende BGM-Maßnahmen?
Die Diagnosegruppen im ICD-10-Format sind das strategische Herzstück des Berichts. Sie zeigen, welche Erkrankungsbilder die meisten AU-Tage verursachen. Bei den Versicherten der DAK-Gesundheit lagen 2025 Atemwegserkrankungen (J, 378 Fehltage je 100 Versicherte), psychische Erkrankungen (F, 366) und Muskel-Skelett-Erkrankungen (M, 347) vorn (DAK-Gesundheitsreport, Pressemitteilung vom 20.01.2026); dazu kommen Infektionskrankheiten (A/B).
Die Ableitung ist direkt: Dominiert die M-Gruppe → Handlungsfeld Ergonomie und Bewegung priorisieren. Hohe F-Werte → Führungskräfteschulung, psychische Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG), Stressprävention. Hohe J-Werte im Winter → Impfaktionen, Raumluftqualität.
Für Ihren Steuerkreis empfiehlt der GKV-Leitfaden (Phase Analyse, Kap. 6.3.3): Die Ergebnisse aus dem Gesundheitsbericht werden gemeinsam im Steuerungsgremium ausgewertet — nicht von HR alleine. Die Beteiligung der Beschäftigten bzw. ihrer gewählten Vertretung ist zudem eine Förderbedingung der Kassen (Kap. 6.2.2), und bei Regelungen zum Gesundheitsschutz hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG).
Was dürfen Sie mit den Daten tun — und was nicht?
Der GKV-Gesundheitsbericht enthält ausschließlich anonymisierte Daten — das ist die Bedingung, unter der die Krankenkasse ihn ausliefern darf (Art. 9 DSGVO schützt Gesundheitsdaten als besondere Kategorie personenbezogener Daten). Sie dürfen die Daten für die betriebliche Maßnahmenplanung und GF-Präsentationen nutzen.
Was Sie nicht dürfen: Rückschlüsse auf Einzelpersonen ziehen oder versuchen, die Daten mit anderen internen Quellen so zu kombinieren, dass Einzelne identifizierbar werden. Auch das Speichern in nicht gesicherten Systemen oder die Weitergabe an externe Dienstleister ohne Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV nach Art. 28 DSGVO) ist unzulässig.
Praktische Regel für die Steuerkreis-Präsentation: Zeigen Sie Aggregatdaten auf Abteilungsebene nur, wenn die Abteilung so groß ist, dass niemand erkennbar wird. Kleinere Einheiten können de-facto auf Einzelpersonen zurückgeführt werden — das gilt als Datenschutzverstoß, auch wenn Sie die Diagnosen selbst nicht kennen.
Warum sollten Sie den GKV-Bericht mit eigenen HR-Daten kombinieren?
Der GKV-Bericht alleine zeichnet kein vollständiges Bild — er erfasst nur die Versicherten dieser einen Kasse und nur die AU-Bescheinigungen, die bei ihr eingingen. Kombinieren Sie ihn daher mit Ihren eigenen anonymisierten HR-Auswertungen: aggregierter Krankenstand (alle Kassen), BEM-Fallstatistik, Altersstrukturanalyse.
Diese Kombination — GKV-Daten plus interne HR-Aggregate — ist eine solide Analyse-Grundlage, wie sie der GKV-Leitfaden in der Analysephase (Kap. 6.3.3) beschreibt. Eine Ist-Analyse ist laut Leitfaden Bedingung dafür, dass Kassen ein BGF-Projekt nach § 20b SGB V unterstützen (Kap. 6.2.2) — die Bereitschaft, sie im Lauf des Prozesses zu erstellen, genügt für den Start.
Wer mehrere GKV-Berichte (von verschiedenen Kassen) kombinieren will: Das ist datenschutzrechtlich unproblematisch, solange die Daten weiterhin auf Betriebsebene aggregiert bleiben. Ein kassenübergreifendes Bild entsteht, wenn Sie die anonymisierten Quoten nach der Zahl der Versicherten je Kasse gewichtet zusammenführen — Quoten einfach zu addieren, ergibt ein falsches Bild.
Schnell-Check
Welchen BGF-Reifegrad hat Ihr Unternehmen?
Der Reifegrad zeigt, wie weit Ihre Maßnahmen schon in einem strukturierten Gesundheitsförderungsprozess stehen. Ein solcher Prozess ist ein Weg, damit Maßnahmen bis zum Freibetrag von 600 € je Beschäftigtem und Jahr steuerfrei sein können (§ 3 Nr. 34 EStG) — bestätigen kann das nur Ihr Steuerberater. Antwort in rund 7 Minuten, ohne Anmeldung.
Reifegrad-Check starten (rund 7 Min.)Passende Maßnahmen & Themen
Das Wichtigste in Kürze
- Ab einer Mindestzahl Versicherter, die jede Kasse selbst festlegt (z. B. 50), erstellen Kassen auf Anfrage einen Gesundheitsbericht — einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
- Beantragen Sie ihn früh im Jahr für das Vorjahr und fragen Sie nach dem Liefertermin.
- Die Diagnosegruppen (ICD-10) zeigen, welche Handlungsfelder Sie priorisieren sollten.
- Vergleichen Sie immer: Ihr Krankenstand allein sagt wenig — der Branchenvergleich entscheidet.
- Steuerung durch ein internes Gremium, Beteiligung der Beschäftigten bzw. des Betriebsrats und eine Ist-Analyse sind Förderbedingungen nach GKV-Leitfaden (Kap. 6.2.2).
- Nur anonymisierte Daten verwenden — Rückschlüsse auf Einzelpersonen verstoßen gegen Art. 9 DSGVO.
Häufige Fragen
Ab wie vielen Mitarbeitern bekomme ich einen GKV-Gesundheitsbericht?+
Eine gesetzliche Schwelle gibt es nicht. Jede Kasse legt eine Mindestzahl ihrer Versicherten im Betrieb fest (bei der Mobil Krankenkasse und der IKK Südwest 50) — gezählt werden nicht die Mitarbeitenden insgesamt. Haben Sie z. B. 80 Mitarbeitende, davon 60 bei Kasse A und 20 bei Kasse B, liefert bei einer Schwelle von 50 nur Kasse A einen Bericht.
Kostet der GKV-Gesundheitsbericht etwas?+
Die Kassen erstellen den Bericht im Rahmen ihrer Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (§ 20b SGB V); eine gesetzliche Pflicht zur Lieferung oder eine Regelung zu Kosten gibt es nicht. Fragen Sie Ihre Kasse nach den Bedingungen. Sie brauchen dafür keinen Vertrag und keine laufende Kooperation mit der Kasse.
Wie aktuell sind die Daten im Bericht?+
Jahresberichte gibt es erst, wenn die AU-Daten des Vorjahres vollständig vorliegen — wann genau, hängt von der Kasse ab. Fragen Sie beim Antrag nach dem Liefertermin. Einige Kassen bieten Quartalsberichte an — fragen Sie Ihre Ansprechperson bei der Kasse.
Darf der Betriebsrat den GKV-Gesundheitsbericht einsehen?+
Ja — und er sollte. Die Beteiligung der Beschäftigten bzw. ihrer gewählten Vertretung ist nach GKV-Leitfaden (Kap. 6.2.2) Bedingung dafür, dass Kassen Maßnahmen unterstützen. Der BR hat kein gesondertes Einsichtsrecht in Ihren Vertrag mit der KK, wohl aber Mitbestimmung bei Maßnahmen aus den Ergebnissen (§ 87 BetrVG).
Was mache ich, wenn meine Kasse keinen Bericht liefert?+
Rufen Sie den Unternehmenskundenberater an — nicht die allgemeine Servicenummer. Einen Rechtsanspruch auf den Bericht gibt es nicht: Kassen erbringen Leistungen nach § 20b SGB V, Unternehmen können sie nicht einklagen. Erreicht Ihr Betrieb die Mindestzahl einer Kasse nicht, fragen Sie, ob mehrere Kassen gemeinsam auswerten können — Kooperationsprojekte mehrerer Kassen sieht der GKV-Leitfaden vor (Kap. 6.2.2) —, oder werten Sie den Krankenstand aus Ihren eigenen HR-Daten aus.
BGM-Daten auswerten — ohne Excel-Chaos
EasyBGM wertet Ihre HR-Daten aggregiert aus — Krankenstand, Altersstruktur, Fluktuation und Kassenverteilung — und hält fest, welche Datenquellen Sie für die Analyse nutzen, etwa den Gesundheitsbericht Ihrer Kasse. Diagnosen speichert EasyBGM nicht.
Quellen
- GKV-Leitfaden Prävention 2025, Kap. 6.2.2 (Förderkriterien) und 6.3.3 (Analyse) ↗
- § 20 SGB V — Primärprävention und Gesundheitsförderung ↗
- § 20b SGB V — Betriebliche Gesundheitsförderung ↗
- Mobil Krankenkasse — Gesundheitsbericht anfordern (Mindestzahl 50 Versicherte, § 20b SGB V) ↗
- IKK Südwest — Krankheitsbedingte Fehlzeitenanalyse (ab 50 IKK-Versicherten) ↗
- DAK-Gesundheit (20.01.2026): Gesundheitsreport — Fehltage nach Krankheitsarten 2025 ↗
- Art. 9 DSGVO — Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten ↗
Stand: 2026-06-24. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.