
Rechtliche Grundlagen (Überblick)
Was ist im BGM gesetzlich Pflicht, was ist freiwillig?
Pflicht sind der Arbeitsschutz — im Kern die Gefährdungsbeurteilung inklusive psychischer Belastungen (ArbSchG § 5), dazu u. a. Unterweisung (§ 12 ArbSchG) und betriebsärztliche Betreuung (§ 2 ASiG) — und das BEM bei mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit innerhalb eines Jahres (SGB IX § 167). Alles darüber hinaus — Gesundheitsförderung, Umfragen, Zusatzangebote — ist freiwillig. Krankenkassen fördern BGF-Projekte (§ 20b SGB V); unabhängig davon können Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers bis zu 600 € je Beschäftigten und Jahr steuerfrei sein (§ 3 Nr. 34 EStG) — ein Freibetrag, kein Zuschuss. Bestätigen kann das nur Ihr Steuerberater.
Pflicht vs. freiwillig auf einen Blick
| Bereich | Status | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Gefährdungsbeurteilung (physisch + psychisch) | Pflicht | ArbSchG § 5 |
| Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) | Pflicht | SGB IX § 167 |
| Betriebliche Gesundheitsförderung | Freiwillig, förderfähig | § 20b SGB V |
| Mitarbeiterbefragungen, Zusatzangebote | Freiwillig | — |
Welche Teile des BGM sind gesetzlich Pflicht?
Zwei Bereiche des BGM sind gesetzlich zwingend: der Arbeitsschutz — im Kern die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG, die seit 2013 explizit auch psychische Belastungen umfasst, dazu u. a. die Unterweisung der Beschäftigten (§ 12 ArbSchG) und die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (§§ 2 und 5 ASiG) — und das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach § 167 SGB IX, das greift, sobald Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Beide Pflichten gelten unabhängig von der Unternehmensgröße.
Was ist freiwillig — und welche Anreize gibt es dafür?
Betriebliche Gesundheitsförderung, Mitarbeiterbefragungen und alle darüber hinausgehenden Maßnahmen sind freiwillig. Der Gesetzgeber schafft dennoch zwei Anreize. Nach § 20b SGB V erbringen Krankenkassen Leistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung — in der Praxis als Förderung eines konkreten Projekts, etwa eines Gesundheitstags oder eines Jahresbudgets, nicht als Betrag pro Kopf. Unabhängig davon können Gesundheitsleistungen des Arbeitgebers bis zu 600 € je Beschäftigten und Jahr steuerfrei sein (§ 3 Nr. 34 EStG) — ein Freibetrag als Obergrenze, kein Zuschuss. Ob eine Maßnahme im Einzelfall steuerfrei ist, bestätigt Ihr Steuerberater. Freiwillig heißt also nicht unattraktiv.
Fazit für die Praxis
Viele Arbeitgeber haben die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPsych) noch nicht durchgeführt — obwohl sie zum Kern der Arbeitsschutzpflicht gehört. Ein systematisches BGM deckt beide Pflichten sauber ab und nutzt zusätzlich die Förderung für freiwillige Maßnahmen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Bereiche sind gesetzlich Pflicht: Arbeitsschutz (Kern: Gefährdungsbeurteilung) und BEM.
- Viele Arbeitgeber haben die GBPsych noch nicht durchgeführt — obwohl sie seit 2013 ausdrücklich Pflicht ist.
- Freiwillige BGF: Krankenkassen fördern Projekte (§ 20b SGB V); unabhängig davon können bis zu 600 € je Beschäftigten und Jahr steuerfrei sein (§ 3 Nr. 34 EStG) — Freibetrag, kein Zuschuss.
- BEM-Pflicht betrifft das Angebot, nicht die Teilnahme des Mitarbeitenden.
Häufige Fragen
Ist ein Obstkorb gesetzlich vorgeschrieben?+
Nein, das ist eine freiwillige BGF-Maßnahme. Gesetzlich verpflichtend sind im BGM der Arbeitsschutz (mit der Gefährdungsbeurteilung als Kern) und das BEM.
Was passiert, wenn wir die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nie gemacht haben?+
Das ist ein Verstoß gegen ArbSchG § 5. In der Regel ordnet die Aufsichtsbehörde zunächst an, die Beurteilung nachzuholen; wird diese Anordnung nicht umgesetzt, droht ein Bußgeld bis 30.000 € (§ 25 ArbSchG). Dazu kommt ein erhöhtes Haftungsrisiko bei arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen.
Zählt BEM auch, wenn der Mitarbeitende ablehnt?+
Ja — die Pflicht des Arbeitgebers beschränkt sich auf das Angebot des BEM-Gesprächs. Lehnt der Mitarbeitende ab, muss das dokumentiert werden; damit ist die Pflicht erfüllt.
Pflicht und Förderung sauber trennen
EasyBGM zeigt, was gesetzlich Pflicht ist und welche Förderwege für freiwillige Maßnahmen infrage kommen.
Quellen
- § 5 ArbSchG — Beurteilung der Arbeitsbedingungen ↗
- § 167 SGB IX — Prävention (BEM) ↗
- § 20b SGB V — Betriebliche Gesundheitsförderung ↗
- § 3 Nr. 34 EStG — Steuerfreie Arbeitgeberleistungen ↗
- § 25 ArbSchG — Bußgeldvorschriften ↗
Stand: 2026-07-06. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.