Bußgelder & Durchsetzung

Bußgelder & Durchsetzung

Mit welchen Bußgeldern muss ich rechnen, wenn BGM-Pflichten nicht erfüllt sind?

Die Gesetze nennen Höchstbeträge, keine Spannen: bis 30.000 € (§ 25 ArbSchG), wenn der Arbeitgeber eine vollziehbare Anordnung der Aufsicht nicht umsetzt — etwa die Anordnung, eine fehlende Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen nachzuholen. Bis 25.000 € drohen nach § 20 ASiG, wenn eine Anordnung zu Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Arbeitsschutzausschuss nicht befolgt wird, bis 10.000 € bei fehlenden Sicherheitsbeauftragten (§ 209 SGB VII). Kontrollen erfolgen durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft, meist ausgelöst durch Unfälle, Beschwerden oder Stichproben.

Bußgeldrahmen nach Verstoß (Höchstbeträge)

VerstoßRechtsgrundlageBußgeldrahmen
Fehlende Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPsych)ArbSchG § 5, § 22 Abs. 3, § 25bis 30.000 €, wenn eine vollziehbare Anordnung der Aufsicht nicht umgesetzt wird
Fehlende allgemeine Gefährdungsbeurteilung/DokumentationArbSchG §§ 5–6, § 22 Abs. 3, § 25bis 30.000 € nach nicht umgesetzter Anordnung; Verstoß gegen eine Arbeitsschutzverordnung bis 5.000 €
Fehlende Fachkraft für ArbeitssicherheitASiG § 5, § 12, § 20bis 25.000 €, wenn eine vollziehbare Anordnung nicht umgesetzt wird
Fehlende arbeitsmedizinische BetreuungASiG § 2, § 12, § 20bis 25.000 €, wenn eine vollziehbare Anordnung nicht umgesetzt wird
Fehlender Arbeitsschutzausschuss (mehr als 20 Beschäftigte)ASiG § 11, § 12, § 20bis 25.000 €, wenn eine vollziehbare Anordnung nicht umgesetzt wird
Fehlende Sicherheitsbeauftragte (ab 50 Beschäftigten; bei 21–49 bei besonderer Gefährdung)§ 22 SGB VII, § 209 Abs. 1 Nr. 3a SGB VIIbis 10.000 €

Wie läuft eine Kontrolle durch die Aufsicht ab?

Kontrollen durch Gewerbeaufsicht oder Berufsgenossenschaft haben meist einen Anlass — typische Auslöser sind Arbeitsunfälle, Beschwerden von Beschäftigten oder routinemäßige Stichproben in bestimmten Branchen. Geprüft wird zuerst die Dokumentation: Liegt eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung vor? Sind Unterweisungen nachweisbar? Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. ein Betriebsarzt bestellt?

Bei festgestellten Mängeln ordnet die Behörde meist zunächst die Nachbesserung mit Frist an (§ 22 Abs. 3 ArbSchG, § 12 ASiG). Ein Bußgeld droht vor allem, wenn eine solche vollziehbare Anordnung nicht umgesetzt wird. Wer vorsätzlich und beharrlich wiederholt gegen Anordnungen verstößt oder dadurch Leben oder Gesundheit von Beschäftigten gefährdet, macht sich strafbar (§ 26 ArbSchG). Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit mit einem Höchstbetrag über 15.000 € verjährt nach drei Jahren (§ 31 Abs. 2 OWiG).

Welche Risiken drohen über das Bußgeld hinaus?

Neben dem eigentlichen Bußgeld drohen bei Arbeitsunfällen oder arbeitsbedingten Erkrankungen ohne dokumentierte Gefährdungsbeurteilung zusätzliche zivilrechtliche Haftungsrisiken wegen Organisationsverschuldens — insbesondere für die Geschäftsführung persönlich. Bei krankheitsbedingten Kündigungen ohne nachweisliches BEM-Angebot trägt der Arbeitgeber vor Gericht eine erweiterte Darlegungs- und Beweislast dafür, dass mildere Mittel nicht in Betracht kamen (BAG, 20.11.2014 – 2 AZR 755/13).

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gesetze nennen Höchstbeträge: bis 30.000 € nach § 25 ArbSchG, bis 25.000 € nach § 20 ASiG, bis 10.000 € nach § 209 SGB VII.
  • Ein Bußgeld setzt meist voraus, dass eine Anordnung der Aufsicht nicht umgesetzt wurde.
  • Kontrollen werden meist durch Unfälle, Beschwerden oder Stichproben ausgelöst.
  • Über das Bußgeld hinaus droht der Geschäftsführung ein persönliches Haftungsrisiko.
  • Ein BEM-Nachweis macht krankheitsbedingte Kündigungen weniger angreifbar.

Häufige Fragen

Wird beim ersten Verstoß sofort ein Bußgeld verhängt?+

In der Regel nicht. Behörden ordnen meist zunächst die Nachbesserung mit Frist an. Ein Bußgeld nach § 25 ArbSchG setzt voraus, dass eine solche vollziehbare Anordnung nicht befolgt wurde; häufiger wird es bei Wiederholung, gravierenden Lücken oder im Zusammenhang mit einem konkreten Vorfall.

Haftet die Geschäftsführung persönlich für fehlenden Arbeitsschutz?+

Ja, bei nachweisbarem Organisationsverschulden: War etwa eine fehlende Gefährdungsbeurteilung ursächlich für einen Arbeitsunfall oder eine arbeitsbedingte Erkrankung, kann die Geschäftsführung persönlich in Haftung genommen werden.

Ist eine krankheitsbedingte Kündigung ohne BEM automatisch unwirksam?+

Nicht automatisch. Ohne BEM trägt der Arbeitgeber aber eine erweiterte Darlegungs- und Beweislast dafür, dass auch ein BEM die Kündigung nicht hätte vermeiden können — Arbeitsgerichte prüfen streng, ob mildere Mittel ausgeschöpft wurden (BAG, 20.11.2014 – 2 AZR 755/13).

Offene Pflichten vor der Kontrolle erkennen

EasyBGM zeigt, welche Pflichten noch offen sind, bevor eine Behörde danach fragt.

Quellen

Stand: 2026-07-06. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

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