FASi: Aufgaben & Kosten

FASi: Aufgaben & Kosten

Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) — und was kostet sie?

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi/Sifa) berät den Arbeitgeber zum Arbeitsschutz und ist ab dem 1. Beschäftigten Pflicht (ASiG § 5). Die Kosten hängen vom Betreuungsmodell, von der Zahl der Beschäftigten und von der Gefährdungsklasse ab; Grundlage für Angebote externer Dienste sind die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2.

FASi-Betreuungsmodelle im Vergleich

ModellGeeignet fürBesonderheit
Regelbetreuung (extern)Alle BetriebsgrößenFeste jährliche Einsatzstunden nach DGUV Vorschrift 2
Alternative bedarfsorientierte Betreuung≤ 50 MitarbeitendeGrundbetreuung + anlassbezogene Einsätze
Unternehmermodell≤ 50 MitarbeitendeUnternehmer schult sich selbst, übernimmt Teile der Aufgaben
Interne FachkraftGrößere BetriebeEigene ausgebildete FASi im Unternehmen

Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die FASi unterstützt den Arbeitgeber bei allen Fragen der Arbeitssicherheit — von der Gefährdungsbeurteilung über regelmäßige Begehungen bis zur Unfalluntersuchung. Rechtsgrundlage ist § 5 ASiG, konkretisiert durch die DGUV Vorschrift 2, die je nach Branche und Gefährdungsklasse feste jährliche Einsatzzeiten vorschreibt.

  • Beratung des Arbeitgebers zu allen Arbeitsschutz-Themen
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen zur Gefahrenerkennung
  • Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung
  • Untersuchung von Arbeitsunfällen und Ableitung von Präventionsmaßnahmen
  • Schulungen und Unterweisungen zu sicherem Arbeiten

Welches Betreuungsmodell passt zu welcher Betriebsgröße?

Betriebe bis 50 Beschäftigte können zwischen der Regelbetreuung (feste Einsatzstunden) und der alternativen bedarfsorientierten Betreuung wählen — Letztere kombiniert eine Grundbetreuung (Basisschulung, Erstberatung) mit anlassbezogenen Einsätzen, etwa bei neuen Maschinen oder nach einem Unfall. Alternativ kann der Unternehmer über das Unternehmermodell nach einer zertifizierten Schulung Teile der FASi-Aufgaben selbst übernehmen — das ersetzt die externe fachliche Begleitung aber nicht vollständig.

Größere Betriebe mit entsprechendem Gefährdungspotenzial benötigen die Regelbetreuung mit festen, nach Gefährdungsklasse gestaffelten Einsatzstunden — ab einer gewissen Größe lohnt sich häufig eine interne, fest angestellte Fachkraft.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bestellung einer FASi ist ab dem 1. Beschäftigten Pflicht (ASiG § 5).
  • Kosten: abhängig von Betreuungsmodell, Betriebsgröße und Gefährdungsklasse — Grundlage sind die Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2.
  • Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten können das Unternehmermodell oder die bedarfsorientierte Betreuung nutzen.
  • FASi und Betriebsarzt ergänzen sich, sie ersetzen sich nicht gegenseitig.
  • Die Einsatzstunden richten sich nach der DGUV Vorschrift 2 und der Gefährdungsklasse.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen FASi und Betriebsarzt?+

Die FASi kümmert sich um technische und organisatorische Arbeitssicherheit (Maschinen, Arbeitsabläufe, Gefahrenquellen), der Betriebsarzt um arbeitsmedizinische Fragen (Vorsorgeuntersuchungen, gesundheitliche Eignung). Beide sind gesetzlich vorgeschrieben und arbeiten eng zusammen, insbesondere im Arbeitsschutzausschuss (ASA), den Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten bilden müssen (§ 11 ASiG).

Kann ich als Kleinstunternehmen auf eine FASi verzichten?+

Nein, die Pflicht gilt ab dem ersten Beschäftigten. Über das Unternehmermodell oder die alternative bedarfsorientierte Betreuung lässt sich der Aufwand für kleine Betriebe aber deutlich reduzieren.

Wie viele Einsatzstunden muss die FASi bei uns leisten?+

Das richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2 und der Gefährdungsklasse der Berufsgenossenschaft — Bürobetriebe benötigen deutlich weniger Stunden als produzierende Betriebe. Die zuständige Berufsgenossenschaft gibt die genauen Werte vor.

Ist bei Ihnen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt?

Der Compliance-Check von EasyBGM fragt ab, ob eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt ist, und zeigt, wo noch Lücken sind. Die sicherheitstechnische Betreuung selbst übernehmen Profis.

Quellen

Stand: 2026-07-06. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

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