
Betriebsarzt: Pflicht & Kosten
Ab wann ist ein Betriebsarzt Pflicht — und was kostet die arbeitsmedizinische Betreuung?
Ein Betriebsarzt bzw. arbeitsmedizinische Betreuung ist ab dem ersten Beschäftigten Pflicht (ASiG § 2). Was das kostet, hängt vom Betreuungsmodell ab: In der Regelbetreuung legt die DGUV Vorschrift 2 für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten je nach Betreuungsgruppe eine Einsatzzeit der Grundbetreuung von 0,5, 1,5 oder 2,5 Stunden je Beschäftigten und Jahr fest — für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Diese Stunden mal Stundensatz des Dienstes, dazu der betriebsspezifische Teil, ergeben die Jahreskosten.
Betriebsärztliche Betreuung nach Betriebsgröße
| Betriebsgröße | Betreuungsmodell | Wonach sich die Kosten richten |
|---|---|---|
| 1–10 MA | Bedarfsorientierte Betreuung oder externer Dienst | Grundbetreuung ohne feste Einsatzzeit je Kopf, dazu Einsätze nach Anlass × Stundensatz |
| 11–50 MA | Regelbetreuung extern | Einsatzzeit der Grundbetreuung (0,5 / 1,5 / 2,5 h je Beschäftigten und Jahr, je nach Betreuungsgruppe) × Stundensatz |
| 51–250 MA | Regelbetreuung extern oder Werkarzt-Kooperation | Grundbetreuung wie oben plus betriebsspezifischer Teil × Stundensatz |
| über 250 MA | Interner Betriebsarzt oder festes Kontingent | individuell (Kontingent oder eigene Stelle) |
Warum ist arbeitsmedizinische Betreuung Pflicht?
Nach § 2 ASiG (Arbeitssicherheitsgesetz) muss jeder Arbeitgeber Betriebsärzte bestellen, die ihn in allen Fragen des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit unterstützen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße — schon der erste Beschäftigte begründet den Anspruch auf arbeitsmedizinische Betreuung.
Die konkrete Ausgestaltung regelt die DGUV Vorschrift 2 zusammen mit der Berufsgenossenschaft: Sie legt fest, wie viele Einsatzstunden pro Jahr je nach Branche und Gefährdungsklasse erforderlich sind (Grundbetreuung + betriebsspezifischer Teil).
Was leistet der Betriebsarzt konkret?
- Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Pflicht- und Angebotsvorsorge je nach Gefährdung)
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere bei physischen Belastungen
- Fachliche Begleitung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)
- Beratung zu ergonomischer Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitszeitmodellen
Welches Betreuungsmodell passt zu welcher Betriebsgröße?
Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte können die alternative bedarfsorientierte Betreuung nutzen: Statt fester jährlicher Einsatzstunden wird punktuell nach Bedarf betreut, ergänzt um verpflichtende Grundlagenschulungen für den Unternehmer selbst (Unternehmermodell). Größere Betriebe benötigen die Regelbetreuung mit festen jährlichen Einsatzstunden; ab einer bestimmten Beschäftigtenzahl lohnt sich oft ein interner oder fest kontingentierter Betriebsarzt.
Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitsmedizinische Betreuung ist ab dem 1. Beschäftigten Pflicht (ASiG § 2).
- Kosten: Einsatzzeiten nach DGUV Vorschrift 2 × Stundensatz des Dienstes — Angebote mehrerer Dienste vergleichen.
- Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte können das Unternehmermodell nutzen.
- Der Betriebsarzt begleitet auch BEM und Gefährdungsbeurteilung.
- Bußgeld bis 25.000 € (§ 20 ASiG), wenn eine vollziehbare Anordnung der Aufsicht nicht umgesetzt wird.
Häufige Fragen
Kann ich als Kleinunternehmer die Betriebsarzt-Aufgaben selbst übernehmen?+
Über das Unternehmermodell (für Betriebe bis 50 Beschäftigte je nach Gefährdungsklasse) kann der Unternehmer nach einer Grundlagenschulung viele Aufgaben selbst wahrnehmen. Das ersetzt aber nicht die arbeitsmedizinische Vorsorge, die weiterhin ein Arzt durchführen muss.
Muss jeder Mitarbeitende zur Vorsorgeuntersuchung?+
Nein. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) unterscheidet Pflichtvorsorge (zwingend vor Aufnahme bestimmter Tätigkeiten, z. B. bei Lärm ab den oberen Auslösewerten oder bei Tätigkeiten mit bestimmten Gefahrstoffen), Angebotsvorsorge (der Arbeitgeber muss sie anbieten, Beschäftigte können ablehnen — z. B. bei Tätigkeiten an Bildschirmgeräten) und Wunschvorsorge (auf Verlangen der Beschäftigten).
Was kostet es, wenn wir gar keinen Betriebsarzt haben?+
Fehlt die Bestellung, kann die Aufsichtsbehörde sie anordnen (§ 12 ASiG). Wer einer solchen vollziehbaren Anordnung nicht folgt, riskiert ein Bußgeld bis 25.000 € (§ 20 ASiG). Zusätzlich fehlt bei Arbeitsunfällen die arbeitsmedizinische Dokumentation, was das Haftungsrisiko erhöht.
Pflichten im Blick behalten
EasyBGM behält BEM-Fristen und die psychische Gefährdungsbeurteilung im Blick. Die arbeitsmedizinische Betreuung selbst leistet Ihr Betriebsarzt.
Quellen
- § 2 ASiG — Bestellung von Betriebsärzten ↗
- DGUV Vorschrift 2 — Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit ↗
- § 20 ASiG — Ordnungswidrigkeiten ↗
- ArbMedVV — Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (Anhang: Pflicht- und Angebotsvorsorge) ↗
Stand: 2026-07-06. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.