Externe Partner im BGM

Externe Partner im BGM

Welche externen Partner unterstützen BGM — und was bieten sie konkret?

Berufsgenossenschaften bieten kostenlose Schulungen und Präventionsberatung, Krankenkassen fördern BGF-Projekte nach § 20b SGB V — als Summe für eine Maßnahme oder ein Jahresbudget, ohne Anspruch und nicht pro Kopf —, die Deutsche Rentenversicherung unterstützt bei stufenweiser Wiedereingliederung und Rehabilitation.

Externe Partner und ihre Leistungen

PartnerKernleistungRechtsgrundlage
BerufsgenossenschaftKostenlose Ersthelfer- und Sicherheitsbeauftragten-Schulung, PräventionsberatungSGB VII
KrankenkasseBGF-Projektförderung (Summe je Maßnahme oder Jahresbudget, kein Anspruch), Beratung, GBPsych-Unterstützung§ 20b SGB V
Deutsche RentenversicherungStufenweise Wiedereingliederung, Reha-LeistungenSGB VI, Hamburger Modell

Wie finanzieren sich Berufsgenossenschaften — und was bieten sie dafür?

Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und finanzieren sich über die Beiträge der Unternehmen. Im Gegenzug bieten sie kostenlose Leistungen: Ausbildung von Ersthelfern und Sicherheitsbeauftragten, Beratung zu Arbeitsschutzfragen und Zuschüsse zu Präventionsmaßnahmen. Es lohnt sich, diese Angebote gezielt zu nutzen — sie sind über die Unfallversicherungsbeiträge bereits bezahlt.

Haben Unternehmen Anspruch auf Förderung durch die Krankenkasse?

Nein. § 20b SGB V gibt den gesetzlichen Krankenkassen den Auftrag, betriebliche Gesundheitsförderung zu erbringen — einen Anspruch des Unternehmens begründet das nicht. Gefördert werden Projekte: eine Maßnahme, ein Gesundheitstag für einige tausend Euro oder ein Jahresbudget (z. B. 5.000 €), kein fester Betrag pro Mitarbeitenden. Dazu kommen oft kostenlose Beratung und Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GBPsych). Die Konditionen unterscheiden sich zwischen den Kassen; es lohnt sich, direkt bei der Kasse mit dem größten Mitarbeiteranteil im Unternehmen anzufragen.

Wobei unterstützt die Deutsche Rentenversicherung?

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) unterstützt bei der stufenweisen Wiedereingliederung nach längerer Krankheit (Hamburger Modell) und bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Diese Leistungen greifen häufig im Zusammenhang mit dem Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM), wenn eine vollständige Rückkehr zum ursprünglichen Arbeitsplatz nicht sofort möglich ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Berufsgenossenschaften bieten kostenlose Schulungen — bereits über die Unfallversicherung finanziert.
  • Krankenkassen fördern BGF-Projekte nach § 20b SGB V — als Projektsumme, nicht pro Kopf, ohne Anspruch.
  • Die DRV unterstützt bei der Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell.
  • Externe Angebote gezielt nutzen — die Leistungen der Berufsgenossenschaft sind über die Beiträge bereits bezahlt.

Häufige Fragen

Müssen wir die BG-Schulungen selbst bezahlen?+

Nein, Ersthelfer- und Sicherheitsbeauftragten-Schulungen werden von der Berufsgenossenschaft finanziert — sie sind bereits über die Unfallversicherungsbeiträge abgedeckt.

Bei welcher Krankenkasse bekommen wir die meiste BGF-Förderung?+

§ 20b SGB V gibt allen gesetzlichen Kassen den Auftrag, betriebliche Gesundheitsförderung zu erbringen — einen Anspruch des Unternehmens begründet das nicht, und die Konditionen variieren. Am sinnvollsten: die Kasse mit dem größten Mitarbeiteranteil im Unternehmen direkt ansprechen.

Was ist das Hamburger Modell?+

Ein Verfahren zur stufenweisen Wiedereingliederung nach längerer Krankheit: Die oder der Beschäftigte arbeitet zunächst reduziert und steigert die Arbeitszeit schrittweise, begleitet von DRV oder Krankenkasse, bis zur vollen Belastbarkeit.

Fördermöglichkeiten systematisch nutzen

EasyBGM zeigt, welche Maßnahmen förderfähig sein können, und behält Anträge sowie Fristen im Blick.

Quellen

Stand: 2026-07-06. Keine Rechts- oder Steuerberatung — im Einzelfall fachlich prüfen lassen.

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